Die Definition des Grundmaterials ist in § 2 Punkt 1 Buchstabe b der Verordnung des polnischen Finanzministers über die Führung des Einnahmen- und Ausgabenbuches (KPIR) enthalten. Dort heißt es, dass Grundmaterialien diejenigen Materialien sind, die im Produktionsprozess oder bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Hauptsubstanz des fertigen Produkts werden. Dazu zählen auch Materialien, die einen festen Bestandteil des Produkts darstellen oder untrennbar damit verbunden sind – z. B. Dosen, Flaschen oder Mehrwegversandverpackungen wie Transportbehälter und Paletten, sofern diese keine Anlagegüter sind.
Hilfsmaterialien hingegen sind alle anderen Materialien, die nicht zu den Grundmaterialien gehören, aber im Rahmen der Geschäftstätigkeit verwendet werden und dem Produkt bestimmte Eigenschaften verleihen.
Fazit: Klebeband zählt in den meisten Fällen nicht zu den Grundmaterialien.
Am besten klären Sie die Einstufung mit Ihrer Buchhaltung, da sie die Besonderheiten Ihres Unternehmens kennt.